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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Pfaffenhofen - Deutschland Elektrizität Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025052600391056794 / 336522-2025
Veröffentlicht :
26.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2027
Angebotsabgabe bis :
23.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
09310000 - Elektrizität
DEU-Pfaffenhofen: Deutschland Elektrizität Ausschreibung Stadt u. LKr.
Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom

2025/S 100/2025 336522

Deutschland Elektrizität Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung
von reg. Ökostrom
OJ S 100/2025 26/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
E-Mail: Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm
E-Mail: Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus
100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der
Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während
des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden
Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden
können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom
Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung,
wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016
stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen
mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der
Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der
Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für
sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum
Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der
Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die
zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes
dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-
Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM-
Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen
und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des
Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A
dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den

Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der
Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen
Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so
dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die
Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der
Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im
April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen
Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der
leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche
Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 -
Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024
sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 -
Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen
viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
Kennung des Verfahrens: 275a1da0-8ec0-4f8c-8757-428e48be25c3
Interne Kennung: 02407-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren ist einstufig gestaltet. Die Bieter sind
aufgefordert ihr jeweiliges Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur
festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt
werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf
zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (und mit dieser
Aufforderung) - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und
Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien
geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der
Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Bieter, die den
Zuschlag nicht erhalten, werden vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Wege gemäß §
134 Abs. 1 GWB (Vorabinformation) informiert. - Erteilung des Zuschlags auf das
wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der
Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5S7L
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: es sind nur Auftraggeber aus
Deutschland beteiligt

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 %
erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von
Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von
Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung
regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme
nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind
Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne
(Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-,
Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas,
Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf
vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren
Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der
Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien
gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch
konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung
von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger
verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die
Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe
rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche
Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der
Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität
während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des
Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von
Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die
anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation
(TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS)
akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu
bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die
Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung
elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von
Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die
Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: -
Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro
Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als
Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die
Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der
angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll

einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen
Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt.
Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender
verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch
eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten
anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs-
und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu
kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im
Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung,
die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die
KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17
f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und
Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen,
werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an
die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der
Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des
Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und
2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf
den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für
Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der
Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der
Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine
Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren,
werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028
sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als
Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses
Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein,
sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag
einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029
relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der

gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten
Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag
relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem
Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der
Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften
gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten
Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der
Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar
unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-
procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen
der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen
EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.
html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für
den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die
bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank
hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz

Beschreibung: - Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen
enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle
vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch
die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug
aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK
zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.
europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-
procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L
/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer
Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von
3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle
vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch
die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug
aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK
zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.
europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-
procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L

/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: - Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die
Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine
Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-
Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer
Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von
Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit
dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-
Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer
Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen
Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter
gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei
Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen
geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer
Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden:
EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig.
Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu
/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-
document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L
/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des

Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)
Beschreibung: Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des
Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen
Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je
Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung
dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in
Anlage D04).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrechnungs- und Effizienzkonzept
Beschreibung: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und
Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen
des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung
der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und
zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als
wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der
abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls.
ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer
marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung
der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten
und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines
klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung
ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von
Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus,
- weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen
(wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner,
etc.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regionalstromanteil
Beschreibung: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus
erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über

die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der
Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des
Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts-
und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der
Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal
mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug
nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 %
(Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge
für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer
Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer
Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024
maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum
Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt)
eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf
das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher
Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf
die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die
Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die
Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf
hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen -
sowohl vergaberechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die
Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die

ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu
Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 11
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte
Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne
Fristverlängerung). Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet.
Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar
sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende
Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern
/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal
zur Kenntnis gebracht. Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der
Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder
Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über
die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu
informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen
Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet nicht für die
Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber behalten sich
vor, fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, nachzufordern. Ein
Anspruch hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/06/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe den Stromliefervertag mit Anlage Preise
und Vollmacht (Anlage D01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem
unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 %
erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von
Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von
Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung
regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme
nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind
Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne
(Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-,
Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas,
Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf
vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren
Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der
Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien
gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch
konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung
von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger
verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die
Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe
rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche
Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der
Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität
während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des
Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von
Strom aus erneuerbaren Energien sind nach Auftragserteilung nach Aufforderung durch die
anfordernde Stelle durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation
(TÜO), einen nach dem europäischen Ecomanagement and Audit Scheme (EMAS)
akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter zu
bestätigen. Mindestanforderungen zur Abrechnungserstellung: Die Anforderungen an die
Abrechnung ergeben sich aus Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung
elektrischer Energie (AGB) (Anlage D02 zum Stromliefervertrag). Bildung von
Angebotspreisen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung haben die Bieter einen Preis für die
Lieferung des Stroms (Angebotspreis) anzubieten. Für den Angebotspreis gilt Folgendes: -
Der Angebotspreis für die Stromlieferung ist als Arbeitspreis (Festpreis) in Cent pro
Kilowattstunde (Cent/kWh) anzugeben und an der dafür vorgesehenen Stelle in die als
Anlagen beigefügten Preisblätter (Anlage D07, D08) einzufügen. Es ist ein Festpreis für die
Belieferung von jedem einzelnen Ausschreibungsjahr und je Los anzugeben. - Der
angebotene Festpreis soll aus einem reinen Arbeitspreis bestehen. Der Arbeitspreis soll

einheitlich für alle Marktlokationen angeboten werden. Eine Differenzierung zwischen
Marktlokationen mit oder ohne Leistungsmessung oder Hoch- und Niedertarif findet nicht statt.
Der Arbeitspreis ist in Cent/kWh anzugeben. In der Abrechnung soll im Falle anfallender
verringerter Netzentgelte (wie z. B. bei NT-Zeiten, gemessen durch Zweitarifzähler) jedoch
eine Differenzierung vorgenommen werden. - Der bei der Abgabe von Angeboten
anzugebende Angebotspreis ist von den Bietern auf Grundlage der mitgeteilten Lastgangs-
und Verbrauchsdaten (Anlage D03 - Lastgangdaten, Anlage D04 - Marktlokationsliste) zu
kalkulieren. - Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen reinen Energiepreis. Nicht im
Angebotspreis enthalten sind die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung,
die an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben, die
KWKG-Umlage, die Umlage gem. § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage gem. § 17
f EnWG, die Umlage gem. § 18 AbLaV, die Wasserstoffumlage sowie die Strom- und
Umsatzsteuer. Soweit diese Preisbestandteile bei der Strombelieferung tatsächlich anfallen,
werden diese nach Maßgabe des abzuschließenden Stromliefervertrags ohne Aufschlag an
die jeweilige anfordernde Stelle weitergeben. Indizierung der Angebotspreise: Zwischen der
Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung bzw. des
Wirksamwerdens der Verlängerung (in beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2028 und
2029) liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf schwankende Strompreise auf
den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX) besteht hiermit für
Bieter ein Preisänderungsrisiko zwischen den Zeitpunkten der Angebotserstellung und der
Zuschlagserteilung. Um dieses Risiko zu minimieren, werden die im Rahmen der
Ausschreibung angebotenen Preise nach der Zuschlagserteilung um eine
Börsenpreiskorrektur angepasst. Um Risikoaufschläge auf Grund der Bindefrist zu minimieren,
werden die anzubietenden Arbeitspreise FP0,2026, FP0,2027 und gegebenenfalls FP0,2028
sowie FP0,2029 auf das Strombörsenpreisniveau an der Leipziger Energiebörse (EEX) als
Festpreis auf Grundlage in Anlage A unter B 6. dargestellten Formel indiziert:
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt und Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht je Los die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieses
Vertrages um 2 Jahre für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Verlängerungsoption tritt ein,
sofern beide Vertragsparteien bis spätestens zum 29.04.2027, 24:00 Uhr den Vertrag
einvernehmlich schriftlich verlängert haben. Zur Durchführung der für die Jahre 2028 und 2029
relevanten Börsenpreiskorrekturen ist der auf die Kenntnis des Auftragnehmers von der

gemeinsamen Bestätigung der Vertragsverlängerung (Datum der Unterschrift des zweiten
Vertragspartners unter der Verlängerungsvereinbarung bis zum 29.04.2027) folgende Werktag
relevant. Der Auftragnehmer bestätigt den Tag, an dem er Kenntnis von dem
Zuschlagsschreiben erlangt, durch Unterschrift mit Datum unter das Zuschlagsschreiben.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der
Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften
gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten
Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die
Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der
Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar
unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-
procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen
der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen
EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.
html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für
den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die
bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank
hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz

Beschreibung: - Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen
enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle
vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch
die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug
aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK
zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.
europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-
procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L
/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer
Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von
3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle
vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch
die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug
aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK
zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.
europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-
procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L

/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: - Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die
Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine
Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-
Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer
Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von
Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit
dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-
Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer
Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen
Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter
gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei
Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen
geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer
Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden:
EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig.
Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu
/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-
document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert
Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des
Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L
/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf
hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im
Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die
Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt
werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag
fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des

Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der
Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027)
Beschreibung: Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des
Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen
Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je
Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung
dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in
Anlage D04).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrechnungs- und Effizienzkonzept
Beschreibung: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und
Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen
des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung
der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und
zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als
wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der
abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls.
ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer
marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung
der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten
und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines
klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung
ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von
Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus,
- weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen
(wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner,
etc.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Regionalstromanteil
Beschreibung: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus
erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über

die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der
Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des
Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts-
und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der
Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal
mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug
nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 %
(Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge
für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer
Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer
Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024
maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum
Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt)
eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf
das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher
Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf
die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die
Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
/Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die
Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darauf
hinzuweisen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen -
sowohl vergaberechtlicher, kaufmännischer als auch technischer Art - müssen über die
Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal an die

ausschreibende Stelle gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu
Bieterfragen gegeben. Bewerber-/Bieterfragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 11
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist) zu stellen, sodass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte
Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne
Fristverlängerung). Bieterfragen werden für alle Bewerber/Bieter einheitlich beantwortet.
Sofern aus der Formulierung einer Frage Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar
sind, bitten wir um eine gesonderte Kennzeichnung. Ohne eine entsprechende
Kennzeichnung wird der Inhalt einer Rückfrage allen am Verfahren beteiligten Bewerbern
/Bietern über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal
zur Kenntnis gebracht. Enthalten die Vergabeunterlagen, einschließlich der
Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten oder
Widersprüche, haben sie die Verfahrensleitende Stelle vor Angebotsabgabe unverzüglich über
die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP - Deutsches Vergabeportal darüber zu
informieren. Eine nachträgliche Geltendmachung (nach Abgabe der Angebote) von derartigen
Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet nicht für die
Vollständigkeit der übergebenen Ausschreibungsunterlagen. Die Auftraggeber behalten sich
vor, fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, nachzufordern. Ein
Anspruch hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/06/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe den Stromliefervertag mit Anlage Preise
und Vollmacht (Anlage D01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem
unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei BBH - Vergabestelle München

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: DE172478772
Postanschrift: Hauptplatz 22
Stadt: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
E-Mail: Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Telefon: 089231164-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: DE128601294
Postanschrift: Hauptplatz 18
Stadt: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
E-Mail: Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Telefon: 089231164-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kanzlei BBH - Vergabestelle München
Registrierungsnummer: DE 222157292
Postanschrift: Pfeuferstr. 7
Stadt: München
Postleitzahl: 81373

Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RAin Anne Rupf
E-Mail: Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Telefon: +49 89231164-140
Internetadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ccae757-1048-4239-a5d3-3101871d50bc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 09:33:41 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 100/2025

Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025

Referenzen:
https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ5S7L/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-336522-2025-DEU.txt

 
 
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