Titel :
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DEU-Hagen - Deutschland Arzneimittel Arzneimittel-Rabattverträge gem. § 130a (8c) SGB V ab 01.08.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025052600563858749 / 338688-2025
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Veröffentlicht :
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26.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2027
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Angebotsabgabe bis :
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21.05.2027
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Hagen: Deutschland Arzneimittel Arzneimittel-Rabattverträge gem.
§ 130a (8c) SGB V ab 01.08.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines
Open-House-Verfahrens
2025/S 100/2025 338688
Deutschland Arzneimittel Arzneimittel-Rabattverträge gem. § 130a (8c) SGB V ab 01.08.2025
zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
OJ S 100/2025 26/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband NORDWEST
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: IKK classic
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: IKK - Die Innovationskasse
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Arzneimittel-Rabattverträge gem. § 130a (8c) SGB V ab 01.08.2025 zu diversen
Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und Schleswig-Holstein. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die
Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg), 3 (Schleswig-Holstein) für folgende
Wirkstoffe angeboten: Bevacizumab (L01FG01) Eribulin (L01XX41) Rituximab (L01FA01)
Trastuzumab (L01FD01) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend
beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Kennung des Verfahrens: ac3b0a3d-36f7-4738-a2dd-83d5936b0c64
Interne Kennung: 2025-05-21-NW 2025-08 OH-8c
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6L5K7V 1) Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß
an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
offenes Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen
können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern.
Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, wird ein
Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann
jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten die Grundsätze des GWB.
Ansonsten keine Anwendung eines nationalen Beschaffungsrechts verschiedener Länder.
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Region Nordrhein-Westfalen
Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-
House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell
geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland
/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK
classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und
Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion
Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die
KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker
Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH,
Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit
allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen
über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden
jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein)
angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser
Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-
Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell
verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der
01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt
als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn
zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur
Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit
jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von
acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite
oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel
mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die
entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n)
und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht
vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en)
OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname fristgerecht in elektronischer Form an
openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-
facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die
Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesland Nordrhein-Westfalen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es
wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§
9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich
nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: s. o.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte
Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016,
Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne
der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag
ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in
seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu
beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des
Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Region Hamburg
Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-
House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell
geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland
/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK
classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und
Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion
Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die
KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker
Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH,
Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit
allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen
über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden
jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein)
angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser
Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-
Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell
verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der
01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt
als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn
zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur
Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit
jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von
acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite
oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel
mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die
entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n)
und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht
vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en)
OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname fristgerecht in elektronischer Form an
openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-
facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die
Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesland Hamburg
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es
wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§
9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich
nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: s. o.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte
Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016,
Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne
der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag
ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in
seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu
beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des
Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Region Schleswig-Holstein
Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-
House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell
geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland
/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK
classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und
Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion
Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die
KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker
Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH,
Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit
allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen
über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden
jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein)
angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser
Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-
Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell
verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der
01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt
als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn
zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur
Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit
jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von
acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite
oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel
mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg
und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die
entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n)
und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht
vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en)
OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname fristgerecht in elektronischer Form an
openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-
facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die
Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesland Schleswig-Holstein
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es
wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§
9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich
nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: s. o.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte
Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016,
Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne
der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag
ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in
seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu
beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des
Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58079
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FB Arzneimittel Kiel
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 0800 2655 505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE207055164
Postanschrift: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40466
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband NORDWEST
Registrierungsnummer: t:02011792241
Postanschrift: BKK Landesverband NORDWEST
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47298
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: IKK classic
Registrierungsnummer: 993-80175-34
Postanschrift: IKK classic
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: IKK - Die Innovationskasse
Registrierungsnummer: 993-80166-61
Postanschrift: IKK - Die Innovationskasse
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Registrierungsnummer: DE264833463
Postanschrift: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT
Registrierungsnummer: DE124089627
Postanschrift: KNAPPSCHAFT
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
Registrierungsnummer: DE811313100
Postanschrift: Techniker Krankenkasse (TK)
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Registrierungsnummer: DE121009029
Postanschrift: BARMER
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: DAK-Gesundheit
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Registrierungsnummer: DE811554035
Postanschrift: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30125
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
Registrierungsnummer: DE812164907
Postanschrift: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: DE811581812
Postanschrift: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: openhouse@nw.aok.de
Telefon: 08002655505664
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 534274cc-8b2b-48a5-bbfe-5ee3d419a2c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 10:25:54 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6L5K7V/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-338688-2025-DEU.txt
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