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Ausschreibung: Deutschland  Elektrotechnikinstallation  2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn - DEU-Duisburg
Elektrotechnikinstallation
Dokument Nr...: 344578-2025 (ID: 2025052800500365145)
Veröffentlicht: 28.05.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Elektrotechnikinstallation  2025-0374
Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
   2025/S 102/2025 344578
   Deutschland  Elektrotechnikinstallation  2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in
   Duisburg- Hamborn
   OJ S 102/2025 28/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
	    Beschreibung: Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2.BA in Duisburg - Alt-Hamborn
	    Kennung des Verfahrens: ba788662-df35-406f-882b-f7b6bed4e1f6
	    Interne Kennung: 2025-0374
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45315100 Elektrotechnikinstallation
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Dieselstr.
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47167
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTEU3L5GJ Fristen für die
            Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
            Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
            nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
            Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135,
	    160 GWB.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es sind
              alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die
              Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das
              entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke - der
	      Vergabeunterlagen enthalten.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	      129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
              oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
              rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
              Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	      Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	      (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
              oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
              allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
              Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB Bieter die in den vergangenen 5
              Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im
              geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung,
              jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
              und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2
              § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig
              verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schweres berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 2025-0374 Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2. BA in Duisburg- Hamborn
	    Beschreibung: Kanalerneuerung in der Dieselstr. 2.BA in Duisburg - Alt-Hamborn Erneuerung
            von 1.595 m Abwasserkanal DN 300 - 1600 einschl. Straßenwiederherstellung zzgl.
            erweiterter Straßenbauarbeiten im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg, sowie der
            Neuerstellung von Verrohrungen für LSA in der Dieselstraße und Overbruckstraße in Duisburg
	    - Alt-Hamborn Leistungsinhalte: ca. 1240 m GFK-Rohr DN 1600 im Rohrvortrieb verlegen ca.
	    201 m Steinzeug-Rohr DN 800 im Rohrvortrieb verlegen ca. 15 m GFK-Rohr DN 1200 in
	    Stollenbauweise verlegen ca. 55 m Stb-Rohr DN 600 in offener Bauwerise verlegen ca. 21 m
	    GFK-Rohr DN 300 in Stollenbauweise verlegen ca. 8 m GFK-Rohr DN 300 in offener
	    Bauweise verlegen ca. 55 m Steinzeug-Rohr DN 300 und DN 400 in offener Bauweise
            verlegen 2 St. Startbaugrube für Rohrvortrieb DN 1600 als Spundwandverbau, Rohrsohle T
            bis ca. 6,0 m 1 St.  Zielbaugrube für Rohrvortrieb DN 1600 als überschneidbare
            Bohrpfahlwand, Rohrsohle T ca. 6,5 m  2 St. Start-Zielbaugruben für Rohrvortrieb DN 1600 als
            Spritzbetonverbau, Rohrsohle T ca. 8,0/9,0 m 1 St. Start-Zielbaugruben für Rohrvortrieb DN
	    1600 ausheben mit Absenkschacht DN 3200/DN 2000 als Verbau ca. 300 m2 ca. 200 m2
            Baugrubenverbau mit Spundbohle 7 St. GFK - Tangentialschächte DN 1000 setzen 4 St.
            Ortbetonbauwerke 9 St. Fertigteilschächte von DN 1000 bis DN 2000 setzen 1 St.
	    Schachtbauwerk in Mauerwerk herstellen 73 m horizontale Kampfmittelsondierung (Vortrieb)
	    ca. 100 m vertikale Kampfmittelsondierung 4 St. Umbauarbeiten an bestehenden Stahlbeton-
            und Mauerwerksschächten Straßenbau und Straßenwiederherstellung ca 6915 m2
              Fräsarbeiten ca 470 m2 Vollausbau ohne Hangzufahrt ca 850 m Markierung im Endausbau ca
	      932 m3 Erdarbeiten Hang ca 150 m2 Plattenarbeiten ca 200 m2 Pflasterarbeiten ca 7585 m2
              gesamt Deckschicht erneuern asphaltiert ca 48 St. Fällarbeiten ca 470 m2 FSS/STS Straße
	      ohne Hangzufahrt ca 20 m2 FSS Nebenanalgen ca. 390 m2 STS Nebenanalgen ca 650 m2
              m2 Baustraße ca 4 St. Menge Straßenabläufe in Stk Eine genaue Leistungsbeschreibung
	      befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
	      Interne Kennung: 2025-0374
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45315100 Elektrotechnikinstallation
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Dieselstr.
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47167
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 680 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
            Dienstleistungsverträge
            Beschreibung: Die Eignung der Bieter wird gem. VOB/A §6a EU, § 16b EU anhand der
            Eignungskriterien geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch
            den Bieter die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu
            erfüllen. Nachweisführung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
            der Eignung für die zu vergebende Leistung gemäß § 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A durch
            den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
            (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
            Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen
            unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Präqualifizierte
            Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung auch durch die Einheitliche Europäische
            Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
            Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen,
	    erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
            nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
            erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen
              oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Nicht präqualifizierte
              Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
	      dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke jeweils
              Eigenerklärungen für die einzelnen Eignungskriterien (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A), -
              oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A),
              vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ?
              auszufüllen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese
              abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
              anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
	      auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
              Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen
              durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu
              bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Erklärungen bzw. Nachweise, deren
	      Vorlage sich der AG vorbehalten hat und die von der Vergabestelle nach dem
	      Einreichungstermin angefordert werden, sind von dem Bieter innerhalb der von der
	      Vergabestelle bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen.
              Anderenfalls ist das Angebot des Bieters auszuschließen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A). - Eignung
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
              Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). - Nachweis: Formblatt
               VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese
	      durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der
	      Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis
              zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich
              der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - Befähigung und Erlaubnis zur
              Berufsausübung
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen
              Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2
              c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt  VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  Sofern das Angebot in
              die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine
              Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
              Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
              werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Jährlicher spezifischer Umsatz Eigenerklärung über
              den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den
	      vorliegenden strukturell vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt  VHB 124 - Eigenerklärung
              Eignung  Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu
              verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
              /Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
              Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
              Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit
              Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000,- EUR und für
              Vermögensschäden i.H.v. EUR 100.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt
               VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  sowie Formblatt F1  Erklärung zum
	      Versicherungsschutz  Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die
              Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für
              den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1
              Nr. 2 VOB/A). - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
	      Beschreibung: Referenzen Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer
              Bauleistungen mit Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden
	      Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten haben: ? Nachweis: Formblatt
               VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder
              einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes
	      (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern
              das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die
              ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-
              Formblatt 444 einzufordern. Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte
              Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
              ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis:
              Formblatt  VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  sowie Formblatt F2  Erklärung zu den
              jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
              Mindestanforderung an Gütezeichen Nachweis der Erfüllung bzgl. der Anforderungen der vom
              deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen
              Gütesicherungen Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe(n) AK1, VOD, VB, VM und VP
              (oder vergleichbar) Die AG behält sich vor, die Nachweise beim der Gütesicherung selbst
              abzufragen. Angabe zu Führungskräften (Bauleitung) Eigenerklärung der Bieterin, dass sie
              über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und
              steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer
              Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die
	      Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung  Dipl.-Ing.  oder eine vergleichbare
              Berufsbezeichnung [ Master of Science  o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei
              Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB
              /A). ? Nachweis: Formblatt  VHB 124 - Eigenerklärung Eignung  sowie Formblatt F3
               Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal  sowie Formblatt F4  Erklärung zu
	      Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers  Sofern das Angebot in die engere
              Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung
              der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und
	      deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der
	      entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der
              Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. Angabe zu
              Nachunternehmern Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile
              des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i)
              VOB/A). ? Nachweis: Formblatt  VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung  Zur Prüfung
	      der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des
	      Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege
	      der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht
	      zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch
              nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
              Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern,
	      deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern. - Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYTEU3L5GJ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 11/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert. Unterlagen zur
	    Wertung jedoch nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 11/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine Losaufteilung
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	      Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und
            Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach
            Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
            sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a.
            die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Duisburg - Submissionsstelle
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: +49 203283-4390
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 203283-4390
	    Fax: +49 203283-2883
	    Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47051
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	    E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	    Telefon: +49 203283986469
	    Internetadresse: https://www.duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	      Registrierungsnummer: +49 2211473045
              Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
              Stadt: Köln
	      Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
	      Telefon: +49 2211473045
	      Fax: +49 2211472889
	      Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a84517bd-1935-42fa-a3ef-d5a9876a9018 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2025 09:58:12 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 102/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/05/2025
Referenzen:
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTEU3L5GJ/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-344578-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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