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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Reinigungsmittel Hygieneverbrauchsmaterial
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025052801041466580 / 346019-2025
Veröffentlicht :
28.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2026
Angebotsabgabe bis :
30.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
39830000 - Reinigungsmittel
DEU-München: Deutschland Reinigungsmittel Hygieneverbrauchsmaterial

2025/S 102/2025 346019

Deutschland Reinigungsmittel Hygieneverbrauchsmaterial
OJ S 102/2025 28/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Hygieneverbrauchsmaterial
Beschreibung: Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von
Hygieneverbrauchsmaterial
Kennung des Verfahrens: 09e959e9-99b2-4677-8bae-76c670a67325
Interne Kennung: 2025-006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 VgV für Kauf und Lieferung von
Hygieneverbrauchsmaterial

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: aktuell ca. 200 Bedarfsstellen in Bayern

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5ZCD
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: (1) hat
versucht, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu

beeinflussen, (2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (3) hat fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung der
öffentlichen Auftraggeberin erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche
Informationen zu übermitteln.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b
des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
Korruption: f§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des
Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
Menschenhandels).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: das Unternehmen ist
zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schweres berufliches Fehlverhalten: das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: das
Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ein Interessenkonflikt
besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für die öffentlichen Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: eine
Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der
Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Hygieneverbrauchsmaterial
Beschreibung: Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von
Hygieneverbrauchsmaterial inklusive der Anbindung einer OCI-Schnittstelle zum
Internetkatalog/Online-Shop des Auftragnehmers
Interne Kennung: 2025-006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: aktuell ca. 200 Bedarfsstellen in Bayern

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: mit der einseitigen Option zur Verlängerung durch die Auftraggeberin um
dreimal 1 Jahr

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
eingereicht werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 2.000.000 EURO Sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) 1.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
drei vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
Auftragsgegenstand, Anzahl der jährlichen Lieferungen, Anzahl der zu beliefernde Standorte,

der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Darüber hinaus ist
ein Ansprechpartner zu benennen. Für die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die
Anlage 9 zu verwenden. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur
Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung
weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält
sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu
vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
indem er die mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel
versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zur Verfügung zu
stellenden Kapazitäten (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage
4) inklusive der mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und
Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 -
§ 47 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5)
können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung,
dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist
(maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das
Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits
mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in
Textform elektronisch einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der
Eignungsprüfung, ob die Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise
Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben,
innerhalb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der
Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder
geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen
Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine
abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden
Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 12

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtnettopreis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der Anlage A11
Angebotspreisblatt_Leistungsverzeichnis (Zelle J-K2), der sich aus Bedarfsmenge pro Jahr in
der entsprechenden Bestellmengeneinheit mit dem kalkulierten Preis je Mengeneinheit ergibt.
Die Gesamtpunktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufm. gerundet ermittelt. Die Bieter
werden in eine Rangfolge gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5ZCD
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5ZCD

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5ZCD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fiskalische Vergabestelle
E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
Telefon: +49
Fax: +49 8962730650504
Internetadresse: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 19dfaf41-5544-42ab-adfb-c066e7cfecfc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2025 09:00:01 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 102/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2025

Referenzen:
https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
https://www.bundeskartellamt.de
https://www.dtvp.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5ZCD
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5ZCD/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-346019-2025-DEU.txt

 
 
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